Unsere Kurzzeitpflege versteht sich ganz bewusst als Übergangslösung. Ziel ist die Rückkehr in die eigene Wohnung und die Entlastung derer, die innerhalb der Familie pflegen. Denn auch pflegenden Angehörigen steht Urlaub zu: 28 Tage pro Jahr, so sagt es der Gesetzgeber. Eine wichtige Auszeit für all die, die sonst sieben Tage in der Woche für ihre Eltern, Verwandten oder Nachbarn da sind.
Wir übernehmen die Pflege, wenn
- Ihre Angehörigen ausspannen oder in Urlaub fahren wollen,
- Ihre Angehörigen erkrankt sind und Sie nicht pflegen können,
- Sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht wieder selbständig in Ihrer Wohnung leben können oder Ihr Haus umgebaut werden muss.
Und natürlich können Sie die Kurzzeitpflege auch nutzen, um mal bei uns „reinzuschnuppern“ und uns kennen zu lernen.
Als Gast unserer Kurzzeitpflege stehen Ihnen alle Betreuungsangebote und Freizeitaktivitäten in unserem Haus offen. Auch beraten wir Sie gerne, wie es nach der Kurzzeitpflege weitergehen kann. Ist ein Ambulanter Dienst von nöten? Macht eine Tagespflege Sinn?
Zudem beraten wir Sie über die Kosten der Kurzzeitpflege und über die Möglichkeiten der Finanzierung. Denn für jeweils maximal vier Wochen kann die Pflegeversicherung die Kosten der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege pro Jahr übernehmen. Der Leistungsanspruch umfasst dann alle Pflege- und Versorgungsleistungen der stationären Pflege. Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen sind jedoch privat zu bezahlen.